Landwirtschaftliche Fläche FlNr. 552 Gemarkung Hofkirchen

Immobilienangebot des Freistaats Bayern

Nachlassimmobilie

Termin zur Angebotsabgabe: 24.06.2025

Nähere Informationen finden Sie im Exposé (Downloadbereich).

27.05.2025

Flurstück

552

Gemarkung

Hofkirchen

Lage

Hofkirchen liegt idyllisch im niederbayerischen Landkreis Passau, direkt an der Donau und inmitten der malerischen Hügellandschaft des Bayerischen Waldes. Der Marktort bietet eine ruhige, ländliche Atmosphäre und ist dennoch nur rund 25 Kilometer von der Dreiflüsse-Stadt Passau entfernt.

Verkehrsanbindung

Hofkirchen in Niederbayern ist über mehrere regionalen Buslinien gut an umliegende Städte wie Passau, Vilshofen oder Deggendorf angebunden. Über die zentrale Bushaltestelle gelangt man über eine direkte Verbindung zum Passauer Hauptbahnhof. Zudem ist Hofkirchen über die Bundesstraße B8 sowie die nahegelegene Autobahn A3 gut erreichbar.

Grundstückgröße

ca. 340 m²

Planungs- und Baurecht

Das Grundstück liegt planerisch im Außenbereich (§35 BauBG). Im Flächennutzungsplan ist es als landwirtschaftliche Fläche dargestellt.

Erschließung

unerschlossen

Sonstiges

Schriftliche Gebote werden bis zum 24.06.2025 erbeten. Bitte verwenden Sie das dem Exposé als Anlage beigefügte „Kaufpreisgebot“.

Eine selbstständige Objektbesichtigung kann jederzeit gerne erfolgen.

Hinweis zur Vergabe

Veräußerung zum Höchstgebot. Diese Seite ist eine Aufforderung zur Abgabe von Angeboten. Der Freistaat Bayern ist nicht verpflichtet, dem höchsten oder irgendeinem Gebot eine Zusage zu erteilen. Irrtum und Zwischenverkauf sind vorbehalten. Vorsorglich wird darauf hingewiesen, dass seitens des Freistaates Bayern als Verkäufer im Erfolgsfall keine Maklerprovision entrichtet und im Falle des Verkaufs keine Auskünfte über den Erwerber erteilt werden. Wir bitten um die Zusendung der Angebote in einem verschlossenen Umschlag mit Kenntlichmachung als Angebot für "Landwirtschaftliche Fläche FlNr. 552 Gemarkung Hofkirchen". Der Freistaat Bayern behält sich vor, auch nicht frist- und formgerechte Angebote zu berücksichtigen.

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