Bergrechteverwaltung

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Die Bergrechteverwaltung ist zuständig für die Verwaltung des bestehenden sowie des erloschenen Bergwerkseigentums des Freistaats Bayern. Die Zuständigkeit umfasst rund 500 Bergwerksfelder, in denen die Bergrechteverwaltung Gefahren erkundet und ggf. beseitigt, soweit kein anderer Verantwortlicher, insbesondere der Verursacher der Gefahr, dafür vorrangig herangezogen werden kann. Aktiven Bergbau betreibt die Bergrechteverwaltung hingegen nicht. Die Bergrechteverwaltung wird zudem in öffentlich-rechtlichen Planverfahren, wie z. B. Bauleitplanverfahren, über die Regionalvertretungen der Immobilien Freistaat Bayern beteiligt.

​​Die Gefahren gehen grundsätzlich von bergbaulichen Objekten, wie z. B. Schächten oder Stollen aus, die ehemalige Bergbauunternehmen, wie z. B. die 1927 gegründete Bayerische Berg-, Hütten- und Salzwerke AG, hergestellt und zum Abbau von Bodenschätzen genutzt haben.

Sollten Sie offene Schächte oder Stollen entdecken, wenden Sie sich bitte umgehend an die zuständigen Sicherheitsbehörden Regierung von Oberfranken – Bergamt Nordbayern – bzw. Regierung von Oberbayern – Bergamt Südbayern oder die Bergrechteverwaltung.

Achtung




Erkunden Sie keinesfalls Schächte oder Stollen auf eigene Faust, da dort neben Ab- und Einsturzgefahr auch Erstickungsgefahr wegen etwaiger geruchsloser Gase bestehen kann.

 

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