Immobilienverkehr und Eigentum

Der Fachbereich "Immobilienverkehr und Eigentum" hat folgende Aufgaben:

  • Verkauf von Immobilien
  • Ankauf von Immobilien
  • Bestellung und Verwaltung von Erbbaurechten
  • Begründung, Änderung und Aufhebung sowie Verwaltung von dinglichen Rechten an Grundstücken
  • Vertretung des Freistaats Bayern als Grundstückseigentümer in Verwaltungsverfahren nach dem BauGB u.ä.

Zum Thema

Sie möchten eine Immobilie vom Freistaat Bayern erwerben?

Wann erwirbt der Freistaat Bayern eine Immobilie?

Erbbaurechte an staatseigenen Grundstücken.

Ihr Grundstücksnachbar ist der Freistaat Bayern?

Der Freistaat Bayern ist im Rahmen einer Bauleitplanung zu beteiligen?

Dingliche Rechte zu Gunsten und zu Lasten des Freistaats Bayern.