Kaufmännisches Facilitymanagement

Mietverträge schließen – Mietverträge leben
Immobilien Freistaat Bayern befasst sich in diesem Geschäftsbereich mit:

  • Abschluss von Mietverträgen
  • Änderung, Anpassung und Verlängerung von Mietverträgen
  • Mieten und Pachten in
    • Gewerblichen Objekten (Büros, Läden, Gaststätten…)
    • Mietwohnungen
    • Sonderobjekten (Flächen für Photovoltaik, Mobilfunkstandorte….)
  • Genehmigungen von Film- und Fernsehaufnahmen in Objekten des Freistaats Bayern

Für Fragen der Hausverwaltung und Hausbewirtschaftung ist die Grundbesitzverwaltung zuständig.

In diesem Zusammenhang möchten wir Sie auf die etwaige Pflicht zum Aushang eines Energieausweises nach der EnEV 2014 hinweisen. Zu den Einzelheiten verweisen wir auf unser diesbezügliches Hinweisblatt.

Wenn Sie dem Freistaat Bayern Flächen vermieten wollen, wenden Sie sich an das Flächenmanagement.

Zum Thema

Sie möchten Räume, Gebäude oder Flächen vom Freistaat Bayern anmieten.

Sie sind Mieter oder Vermieter des Freistaats Bayern.

Sie möchten Filmaufnahmen in staatlichen Objekten durchführen.

Sie möchten Flächen für Mobilfunk- oder Photovoltaikanlagen anmieten.

Sie möchten eine Wohnung in einem staatlichen Gebäude anmieten.