Haldenbergerstr. 43, 80997 München-Hartmannshofen - Großzügiges, bebautes Grundstück

Immobilienangebot des Freistaats Bayern

Verkauf

Termin zur Angebotsabgabe: 06.08.2025

Nähere Informationen finden Sie im Exposé (Downloadbereich).

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Haldenbergerstraße 43 360-Grad-Rundgang Einstiegsbild

09.07.2025

Flurstück

198/23

Gemarkung

Untermenzing

Lage

Das Verkaufsgrundstück liegt ca. 8,0 km nord-westlich der Münchener Innenstadt im Stadtteil Untermenzing und ist Bestandteil der „Gartenstadt-Hartmannshofen“ mit ihrer aufgelockerten Bauweise, den zahlreichen Grünflächen und dem sehr alten schützenswerten Baumbestand.

Das Grundstück ist über eine ruhige Wohnstraße erreichbar. Die Umgebungsbebauung ist geprägt durch eine offene Bauweise. Weitere Einfamilienhäuser und Doppelhaushälften prägen das Umfeld.

Einkaufsmöglichkeiten für Waren des täglichen Bedarfs, Schulen und Kinderbetreuungseinrichtungen sowie Ärzte und Apotheken sind in der näheren Umgebung vorhanden. Durch die zahlreichen Grünflächen ist ein hoher Freizeit- und Erholungswert gegeben.

Verkehrsanbindung

Das Wohngebiet ist sowohl mit den öffentlichen Verkehrsmitteln als auch über den Individualverkehr gut zu erreichen. Die überörtliche Verkehrsanbindung ist durch die Nähe zu den Autobahnanschlussstellen der A8, A9, A96 und A99 sowie zu den Bundesstraßen 304, 2 und dem Mittleren Ring 2R als sehr gut zu bezeichnen.

Das Stadtzentrum (Hauptbahnhof) ist in etwa 30 Minuten mit öffentlichen Verkehrsmitteln, insbesondere der S-Bahnlinien S1 und S2 sowie der U-Bahnlinie U3, erreichbar. Weiterhin befinden sich Haltestellen verschiedener Buslinien in fußläufiger Entfernung.

Der Flughafen München (Entfernung ca. 35 km) ist mit dem Auto in circa einer halben Stunde erreichbar.

Grundstückgröße

ca. 1186 m²

Bebauung

Zum Verkauf steht ein Grundstück bebaut mit einem Einfamilienhaus, einer Einzelgarage und einem Gartenschuppen (jeweils Altbestand). Das unterkellerte Gebäude wurde ursprünglich 1937 errichtet und im Jahr 1958 um einen nicht unterkellerten Anbau erweitert.

Planungs- und Baurecht

Gemäß Flächennutzungsplan der Stadt München liegt das Verkaufsgrundstück in einem reinen Wohngebiet und wird als Fläche mit Nutzungsbeschränkungen zum Schutz, zur Pflege und Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft ausgewiesen. Baurecht besteht gemäß dem seit 09.06.2006 gültigen Bebauungsplan Nr. 1857. Der Bebauungsplan steht auf der Internetseite der Landeshauptstadt München www.muenchen.de zum Download zur Verfügung.

Nutzung

leerstehend

Erschließung

vollerschlossen

Baujahr

1937, 1958 (Anbau)

Denkmalschutz

Nein

Sonstiges

Es wird ein Wiederkaufsrecht zugunsten des Verkäufers vereinbart, falls das Verkaufsobjekt nicht binnen fünf Jahren ab Beurkundung einer Wohnnutzung zugeführt wird. Sicherung dieses Anspruchs durch die Eintragung einer Auflassungsvormerkung.

 

Die Stromfreileitung des Nachbargrundstückes (Hausnummer 41) verläuft in Teilen über das Verkaufsgrundstück. Zur Sicherung der Stromversorgung des Nachbargrundstücks wird ein Leitungsrecht im Grundbuch eingetragen.

Hinweis zur Vergabe

Veräußerung zum Höchstgebot. Diese Seite ist eine Aufforderung zur Abgabe von Angeboten. Der Freistaat Bayern ist nicht verpflichtet, dem höchsten oder irgendeinem Gebot eine Zusage zu erteilen. Irrtum und Zwischenverkauf sind vorbehalten. Vorsorglich wird darauf hingewiesen, dass seitens des Freistaates Bayern als Verkäufer im Erfolgsfall keine Maklerprovision entrichtet und im Falle des Verkaufs keine Auskünfte über den Erwerber erteilt werden. Wir bitten um die Zusendung der Angebote in einem verschlossenen Umschlag mit Kenntlichmachung als Angebot für "Haldenbergerstr. 43, 80997 München-Hartmannshofen". Der Freistaat Bayern behält sich vor, auch nicht frist- und formgerechte Angebote zu berücksichtigen.

Preisvorstellung

2.400.000 €

Angaben zum Energieausweis

Art: Energiebedarfsausweis
Gebäudeart: Wohngebäude
Baujahr: 1937
Energieeffizienzklasse: H
Energiebedarf: 423.3 kWh/(m²a)
Energieträger: Gas
Gültig bis: 02-2035
Ausstelldatum: 2025-02-07
Energiedaten laut Energieausweis nach § 87 GEG

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