Gewerbegrundstück Neustadt a. d. Aisch
Immobilienangebot des Freistaats Bayern
Verkauf
Termin Angebotsabgabe: 15.08.2025
Nähere Informationen finden Sie im Exposé (Downloadbereich).
02.08.2025
Flurstück
1554
Gemarkung
Diespeck
Lage
Neustadt an der Aisch (amtlich Neustadt a.d.Aisch) ist die im Aischtal gelegene Kreisstadt und neben Bad Windsheim eines der beiden Zentren des mittelfränkischen Landkreises Neustadt an der Aisch-Bad Windsheim. Sie ist eine von 13 leistungsfähigen kreisangehörigen Gemeinden in Bayern und Teil der Metropolregion Nürnberg (Quelle: Wikipedia).
Das Grundstück befindet sich am süd-östlichen Rand des Gewerbegebietes Kleinerlbach, welches sich wiederum im Osten von Neustadt a.d.Aisch befindet.
Verkehrsanbindung
In Neustadt treffen die Bundesstraßen B 8 in Richtung Nürnberg bzw. Würzburg und B 470 in Richtung Bad Windsheim bzw. Höchstadt an der Aisch aufeinander.
Das Grundstück liegt in Sichtweite zur Bundesstraße B 8, diese ist für den Individualverkehr etwa 1,4 km in Richtung Nürnberg und etwa 0,8 km in Richtung Würzburg bzw. Höchstadt an der Aisch entfernt.
Am westlichen Rand von Neustadt a.d.Aisch in einer Entfernung von ca. 4,4 km befindet sich der Bahnhof Neustadt mit S-Bahn-Anschluss nach Nürnberg und Regionalexpress-Anschluss nach Nürnberg und Würzburg. Die Haltestelle Neustadt Mitte mit S-Bahn-Anschluss nach Nürnberg befindet sich in einer Entfernung von ca. 3,3 km.
Grundstückgröße
ca. 11.830 m²
Bebauung
unbebauut
Planungs- und Baurecht
GI eingeschränkt - eingeschränktes Industriegebiet im Sinne des § 9 BauNVO, Grundflächenzahl 0,8, Geschossflächenzahl 1,6, besondere (abweichende) Bauweise: offen, jedoch Geb.-Länge bis 100 m zul., Flachdach, Satteldach, Pultdach, Traufhöhe max. 10,00 m
Nutzung
ungenutzte Brachfläche
Erschließung
vollerschlossen
Denkmalschutz
Nein
Sonstiges
Das ursprüngliche Gelände fiel leicht von etwa Süd nach Nord ab und wurde im Zuge der Baugebietserschließung bereits grob terrassiert. Das Gelände ist derzeit unbebaut und liegt auf Höhen zwischen ~353 Normalhöhennull (NHN) im Südwesten und ~351 NHN im Nordosten.
Auf dem Gelände liegen während der Baugebietserschließung eingebrachte Auffüllungen vor, die unregelmäßig sind und deren Mächtigkeit 1,0 bis 3,1 m beträgt. Die Bodenbereiche der Auffüllungen weisen abfallrechtlich relevante Belastungen auf. Im Falle einer Bautätigkeit auf dem Vertragsgegenstand einhergehend mit Eingriffen in den Untergrund sind die abfallrechtlichen Belange zu beachten. Aus diesem Grunde wird bei Eingriffen in den Untergrund eine gutachterliche Begleitung der Maßnahme sowie die Abstimmung mit der zuständigen Fachbehörde empfohlen.
Eckpunkte Kaufvertrag
- Das Grundstück wird verkauft wie es steht und liegt, das heißt für Zustand und Nutzbarkeit wird keine Gewähr übernommen.
- Die Einholung von erforderlichen Genehmigungen für wie auch immer geartete Nutzungen des Kaufgegenstandes ist alleinige Sache des Erwerbers.
- Besitz, Nutzen und Lasten gehen i.d.R. zeitnah mit vollständiger Kaufpreiszahlung auf den Erwerber über.
- Der Verkäufer haftet nur für ungehinderten Besitz- und Eigentumsüber-gang. Der Verkäufer haftet nicht für Sach- oder Rechtsmängel jeglicher Art und übernimmt keine Haftung für schädliche Bodenveränderungen i. S. des § 2 Abs. 3 BBodSchG und/oder Altlasten im Sinne des § 2 Abs. 5 BBodSchG auf dem Vertragsgrundstück.
Hinweis zur Vergabe
Veräußerung zum Höchstgebot. Diese Seite ist eine Aufforderung zur Abgabe von Angeboten. Der Freistaat Bayern ist nicht verpflichtet, dem höchsten oder irgendeinem Gebot eine Zusage zu erteilen. Irrtum und Zwischenverkauf sind vorbehalten. Vorsorglich wird darauf hingewiesen, dass seitens des Freistaates Bayern als Verkäufer im Erfolgsfall keine Maklerprovision entrichtet und im Falle des Verkaufs keine Auskünfte über den Erwerber erteilt werden. Wir bitten um die Zusendung der Angebote in einem verschlossenen Umschlag mit Kenntlichmachung als Angebot für Gewerbegrundstück Neustadt a. d. Aisch. Der Freistaat Bayern behält sich vor, auch nicht frist- und formgerechte Angebote zu berücksichtigen.