Aneignungsrecht mit Eigentumsübertrag an einem herrenlosen Grundstück FlNr. 1880/2
Immobilienangebot des Freistaats Bayern
Verkauf
Termin zur Angebotsabgabe: 31.08.2025
Nähere Informationen finden Sie im Exposé (Downloadbereich).
30.07.2025
Flurstück
1880/2
Gemarkung
Meierhof b. Münchberg
Grundstückgröße
ca. 2.110 m²
Planungs- und Baurecht
Gemäß Flächennutzungsplan ist das Grundstück als landwirtschaftliche Fläche ausgewiesen. Es gibt keinen Bebauungsplan.
Nutzung
Landwirtschaftliche Nutzung
Erschließung
unerschlossen
Sonstiges
Der Freistaat Bayern veräußert sein Aneignungsrecht an dem herrenlosen Grundstück. Wird das Eigentum an einem Grundstück gem. §928 Abs. 1 BGB aufgegeben, besteht für den Fiskus des Bundeslandes, in dessen Gebiet das Grundstück liegt, das Recht, sich das herrenlose Grundstück anzueignen (§ 928 Abs. 2 BGB). Der Freistaat Bayern wird dieses Recht nicht ausüben und veräußert somit sein Aneignungsrecht an diesem Grundstück. Das Recht wird mit gleichzeitiger Eigentumsübertragung veräußert.
Hinweis zur Vergabe
Veräußerung zum Höchstgebot. Diese Seite ist eine Aufforderung zur Abgabe von Angeboten. Der Freistaat Bayern ist nicht verpflichtet, dem höchsten oder irgendeinem Gebot eine Zusage zu erteilen. Irrtum und Zwischenverkauf sind vorbehalten. Vorsorglich wird darauf hingewiesen, dass seitens des Freistaates Bayern als Verkäufer im Erfolgsfall keine Maklerprovision entrichtet und im Falle des Verkaufs keine Auskünfte über den Erwerber erteilt werden. Wir bitten um die Zusendung der Angebote in einem verschlossenen Umschlag mit Kenntlichmachung als Angebot für .Aneignungsrecht mit Eigentumsübertrag an einem herrenlosen Grundstück FlNr. 1880/2. Der Freistaat Bayern behält sich vor, auch nicht frist- und formgerechte Angebote zu berücksichtigen.