Landwirtschaftliche Fläche mit Wald FlNr. 549/35 Gmkg Rosenberg zu ca. 27.979 qm in 92237 Sulzbach-Rosenberg
Immobilienangebot des Freistaats Bayern
Verkauf
Termin zur Angebotsabgabe: 02.09.2025
Nähere Informationen finden Sie im Exposé (Downloadbereich).
07.08.2025
Flurstück
549/35
Gemarkung
Rosenberg
Lage
Im Landkreis Amberg-Sulzbach in 92237 Sulzbach-Rosenberg, Ortsteil Heimaterde an der Gemeindegrenze zu Poppenricht gelegen.
Verkehrsanbindung
Das Grundstück liegt nahe der Siedlung Heimaterde sowie der Staatsstraße
St 2040 und der Bundesstraße B 85. Die BAB A 6 ist ca. 14 km entfernt.
Das Grundstück ist kann über die Dolesstraße, A.d. Rabenleite bzw. über Feldwege angefahren werden.
Grundstückgröße
ca. 27979 m²
Bebauung
keine
Planungs- und Baurecht
Das Grundstück liegt nicht im Geltungsbereich eines Bebauungsplans. Der nördliche Bereich des Grundstückes ist im wirksamen Flächennutzungsplan als Fläche für die Landwirtschaft sowie als Wald und der südliche Bereich als ein allgemeines Wohngebiet (WA) dargestellt. Ein Großteil des Grundstückes liegt im Außenbereich nach § 35 BauGB. Eine Teilfläche ist eingetragenes Bodendenkmal.
Nutzung
teilweise verpachtet
Erschließung
unerschlossen
Denkmalschutz
Nein
Sonstiges
· Das Grundstück wird im Zuge des Verkaufs im Grundbuch mit einem Bauverbot zu Gunsten des Freistaats Bayern belastet.
· Drei Teilflächen sind verpachtet (Die Angaben zu Laufzeit und Pachteinnahmen sind dem Lageplan eingetragen.)
· Nr. 1 110,-- Euro/Pacht/pro Jahr ca. 500 qm
· Nr. 2 110,-- Euro/Pacht pro Jahr ca. 700 qm
· Nr. 3 93,98 Euro/Pacht pro Jahr ca. 4.000 qm
· Gem. Einschätzung des Revierförsters vom AELF Amberg-Neumarkt (Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten) wird der vorhandene Baumbestand wie folgt beschrieben (ohne Garantie einer Beschaffenheit):
Die nördliche Fläche, die direkt an der Straße nach Obersdorf liegt, setzt sich (geschätzt) wie folgt zusammen:
40 % Birke, 25 % Kiefer, 15 % Aspe, 20 % Eiche, einzelne Fichten mit einigen Ahorn im Zwischenstand.
Der Waldboden ist z. T. mit Seegrassegge bewachsen. Auf Teilflächen läuft auch Naturverjüngung aus Linde, Ahorn, Fichte u einzelner Tanne vorhanden.
Der Bestand ist insgesamt als stabil anzusprechen.
Der Bestand ist licht geschlossen bis gedrängt.
Die südliche (größere) Fläche besteht zu ca. 30 % aus Birke, 30 % Eiche, 20 % Esche, 20 Ahorn (Spitz- und Bergahorn), einzelne Kiefern, Fichten und Lärchen und Ulmen.
Auf Teilflächen finden sich Ahorn im Zwischenstand.
Das Bestandsalter ist ca. 40-70 Jahre, einzelne Bäume (Kiefern, Fichte, eine Eiche) sind älter, ca. 80-120 Jahre alt.
Der Bestand ist, bis auf einige abgestorbene und einige absterbende Birken, vital. Auch die sonst meist von Eschentriebsterben befallene Esche macht hier einen relativ vitalen Eindruck. Insgesamt ist der Bestand stabil.
Der Schlussgrad ist von lückig bis gedrängt.
Auf ca. der Hälfte der Waldfläche findet sich dichte Bodenvegetation, meist aus Brennnessel.
· Auskunft vom 20.03.25 der Stadt Sulzbach-Rosenberg – Unterer Bauaufsicht zum Bodendenkmal:
Befindet sich auf einem Grundstück ein Bodendenkmal, ändert sich durch die Eintragung in die Denkmalliste nichts für die bisher ausgeübte Nutzung des Grundstücks. Eine denkmalrechtliche Erlaubnis (Art. 7 Abs. 1 DSchG) wird nur dort notwendig, wo eine geplante Nutzungsänderung Bodeneingriffe erforderlich macht, die zu einem Verlust an Denkmalsubstanz führen.
Im Bereich von Bodendenkmälern und in deren Nähe sollen Bodeneingriffe in die archäologische Substanz möglichst vermieden bzw. gering gehalten werden. Der ungestörte Erhalt eines Bodendenkmals kann dabei z. B. durch Umplanungen oder konservatorische Überdeckungen erreicht werden. Planungskosten für denkmalerhaltende Maßnahmen und in geringerem
Maße auch Kosten für erforderliche Ausgrabungen können bei privaten und kommunalen Vorhabenträgern durch das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege finanziell unterstützt werden.
Hinweis zur Vergabe
Veräußerung zum Höchstgebot. Diese Seite ist eine Aufforderung zur Abgabe von Angeboten. Der Freistaat Bayern ist nicht verpflichtet, dem höchsten oder irgendeinem Gebot eine Zusage zu erteilen. Irrtum und Zwischenverkauf sind vorbehalten. Vorsorglich wird darauf hingewiesen, dass seitens des Freistaates Bayern als Verkäufer im Erfolgsfall keine Maklerprovision entrichtet und im Falle des Verkaufs keine Auskünfte über den Erwerber erteilt werden. Wir bitten um die Zusendung der Angebote in einem verschlossenen Umschlag mit Kenntlichmachung als Angebot für Landwirtschaftliches Grundstück FlNr. 549/35 Gem Rosenberg. Der Freistaat Bayern behält sich vor, auch nicht frist- und formgerechte Angebote zu berücksichtigen.