Waldgrundstück Fl.Nr. 716 Gem. Theilheim zu 490 m²

Immobilienangebot des Freistaats Bayern

Nachlassimmobilie

Termin zur Angebotsabgabe: 16.11.2025

Nähere Informationen finden Sie im Exposé (Downloadbereich).

13.10.2025

Flurstück

716

Gemarkung

Theilheim

Lage

Theilheim ist eine Gemeinde im unterfränkisches Landkreis Würzburg. Die kleine Gemeinde liegt im östlichen Teil des Landkreises. Im Westen und Süden grenzt der Markt Randersacker an, im Norden Gerbrunn und Rottendorf und im Osten die Gemeinde Biebelried. Der Sportverein der Gemeinde bietet verschiedene Breitensportangebote an. Zudem gibt es einen Tischtennis- und einen Tennisverein. (Quelle: Wikipedia)

Verkehrsanbindung

Das Waldgrundstück liegt in Mitten einer Waldfläche. Das Grundstück ist über Flur- und Waldwege anfahrbar.

Grundstückgröße

ca. 490 m²

Planungs- und Baurecht

Außenbereich gemäß § 35 BauGB

Erschließung

unerschlossen

Sonstiges

Das Waldgrundstück liegt in der Nähe der Autobahn A3, weshalb auf dem Grundstück Lärmbelastung zu erwarten ist. Der Lärmpegel nach Pegelraster LDEN beträgt für das Grundstück zwischen 56.7 und 57.3 dB(A).

 

Das Grundstück wird durch einen Waldweg geteilt und besteht aus zwei Grundstücken.

 

Der Freistaat Bayern ist selbst nur Miteigentümer in Erbengemeinschaft. Die Miteigentümer haben dem Verkauf zugestimmt, veräußert wird das gesamte Grundstück.

Hinweis zur Vergabe

Veräußerung zum Höchstgebot. Diese Seite ist eine Aufforderung zur Abgabe von Angeboten. Der Freistaat Bayern ist nicht verpflichtet, dem höchsten oder irgendeinem Gebot eine Zusage zu erteilen. Irrtum und Zwischenverkauf sind vorbehalten. Vorsorglich wird darauf hingewiesen, dass seitens des Freistaates Bayern als Verkäufer im Erfolgsfall keine Maklerprovision entrichtet und im Falle des Verkaufs keine Auskünfte über den Erwerber erteilt werden. Wir bitten um die Zusendung der Angebote in einem verschlossenen Umschlag mit Kenntlichmachung als Angebot für Theilheim Fl.Nr. 716. Der Freistaat Bayern behält sich vor, auch nicht frist- und formgerechte Angebote zu berücksichtigen.

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