Gehölz, Garten- und Lagerfläche in Emskirchen

Immobilienangebot des Freistaats Bayern

Nachlassimmobilie

Schriftliche Gebote werden bis zum 31.10.2025 erbeten.

Nähere Informationen finden Sie im Exposé (Downloadbereich).

26.09.2025

Flurstück

309

Gemarkung

Emskirchen

Lage

Emskirchen ist ein Markt im östlichen Teil des Landkreis Neustadt an der Aisch-Bad Windsheim. Durch den Ort fließt die Mittlere Aurach. (Quelle Wikipedia)

Eine moderne Infrastruktur mit allen wichtigen Grundversorgungsarten, Ärzten, Apotheken sowie Grund- und Mittelschule ist vorhanden.

Das Grundstück befindet sich am westlichen Ortsrand von Emskirchen und ist über die Bottenbacher Straße zu erreichen.

Verkehrsanbindung

Emskirchen liegt an der Kreuzung der Bundesstraße B8 von Nürnberg nach Würzburg und der Staatsstraße 2244 von Erlangen nach Ansbach (über die Staatsstraße 2252).
Entfernungen:
Neustadt a.d. Aisch ca. 8 km
Erlangen: ca. 27 km
Würzburg ca. 70 km
Nürnberg ca. 35 km

Am nördlichen Rand von Emskirchen in einer Entfernung von ca. 1,5 km vom Verkaufsgegenstand befindet sich der Bahnhof Emskirchen mit S-Bahn-Anschluss nach Nürnberg und Neustadt a.d. Aisch und Regionalexpress-Anschluss nach Nürnberg und Würzburg.

Grundstückgröße

ca. 1168 m²

Bebauung

Das Grundstück ist an einem Feldweg gelegen, für den nach Angabe des Marktes Emskirchen keine weitere Erschließung (Wasser, Abwasser, Strom) vorgesehen ist.

Planungs- und Baurecht

Das Grundstück ist im Flächennutzungsplan als Fläche für die Landwirtschaft dargestellt, ein Bebauungsplan besteht nicht.

Erschließung

unerschlossen

Denkmalschutz

Nein

Sonstiges

Es besteht ein Pachtvertrag vom 03.12.2012. Das Pachtverhältnis wurde mit Ablauf des 28.02.2026 gekündigt.

Der Freistaat Bayern ist Eigentümer eines ½ Miteigentumanteils. Verkauft wird das Grundstück zum Volleigentum. Die Eigentümerin des anderen Miteigentumanteils wird ihren Anteil in der gleichen Urkunde an den Käufer veräußern und ist mit der Veröffentlichung der Verkaufsabsichten durch die Immobilien Freistaat Bayern einverstanden.

Hinweis zur Vergabe

Veräußerung zum Höchstgebot. Diese Seite ist eine Aufforderung zur Abgabe von Angeboten. Der Freistaat Bayern ist nicht verpflichtet, dem höchsten oder irgendeinem Gebot eine Zusage zu erteilen. Irrtum und Zwischenverkauf sind vorbehalten. Vorsorglich wird darauf hingewiesen, dass seitens des Freistaates Bayern als Verkäufer im Erfolgsfall keine Maklerprovision entrichtet und im Falle des Verkaufs keine Auskünfte über den Erwerber erteilt werden. Wir bitten um die Zusendung der Angebote in einem verschlossenen Umschlag mit Kenntlichmachung als Angebot für Gehölz, Garten- und Lagerfläche in Emskirchen. Der Freistaat Bayern behält sich vor, auch nicht frist- und formgerechte Angebote zu berücksichtigen.

Preisvorstellung

Verkauf gegen Höchstgebot.

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