Gehölz, Garten- und Lagerfläche in Emskirchen
Immobilienangebot des Freistaats Bayern
Nachlassimmobilie
Schriftliche Gebote werden bis zum 31.10.2025 erbeten.
Nähere Informationen finden Sie im Exposé (Downloadbereich).
26.09.2025
Flurstück
309
Gemarkung
Emskirchen
Lage
Emskirchen ist ein Markt im östlichen Teil des Landkreis Neustadt an der Aisch-Bad Windsheim. Durch den Ort fließt die Mittlere Aurach. (Quelle Wikipedia)
Eine moderne Infrastruktur mit allen wichtigen Grundversorgungsarten, Ärzten, Apotheken sowie Grund- und Mittelschule ist vorhanden.
Das Grundstück befindet sich am westlichen Ortsrand von Emskirchen und ist über die Bottenbacher Straße zu erreichen.
Verkehrsanbindung
Emskirchen liegt an der Kreuzung der Bundesstraße B8 von Nürnberg nach Würzburg und der Staatsstraße 2244 von Erlangen nach Ansbach (über die Staatsstraße 2252).
Entfernungen:
Neustadt a.d. Aisch ca. 8 km
Erlangen: ca. 27 km
Würzburg ca. 70 km
Nürnberg ca. 35 km
Am nördlichen Rand von Emskirchen in einer Entfernung von ca. 1,5 km vom Verkaufsgegenstand befindet sich der Bahnhof Emskirchen mit S-Bahn-Anschluss nach Nürnberg und Neustadt a.d. Aisch und Regionalexpress-Anschluss nach Nürnberg und Würzburg.
Grundstückgröße
ca. 1168 m²
Bebauung
Das Grundstück ist an einem Feldweg gelegen, für den nach Angabe des Marktes Emskirchen keine weitere Erschließung (Wasser, Abwasser, Strom) vorgesehen ist.
Planungs- und Baurecht
Das Grundstück ist im Flächennutzungsplan als Fläche für die Landwirtschaft dargestellt, ein Bebauungsplan besteht nicht.
Erschließung
unerschlossen
Denkmalschutz
Nein
Sonstiges
Es besteht ein Pachtvertrag vom 03.12.2012. Das Pachtverhältnis wurde mit Ablauf des 28.02.2026 gekündigt.
Der Freistaat Bayern ist Eigentümer eines ½ Miteigentumanteils. Verkauft wird das Grundstück zum Volleigentum. Die Eigentümerin des anderen Miteigentumanteils wird ihren Anteil in der gleichen Urkunde an den Käufer veräußern und ist mit der Veröffentlichung der Verkaufsabsichten durch die Immobilien Freistaat Bayern einverstanden.
Hinweis zur Vergabe
Veräußerung zum Höchstgebot. Diese Seite ist eine Aufforderung zur Abgabe von Angeboten. Der Freistaat Bayern ist nicht verpflichtet, dem höchsten oder irgendeinem Gebot eine Zusage zu erteilen. Irrtum und Zwischenverkauf sind vorbehalten. Vorsorglich wird darauf hingewiesen, dass seitens des Freistaates Bayern als Verkäufer im Erfolgsfall keine Maklerprovision entrichtet und im Falle des Verkaufs keine Auskünfte über den Erwerber erteilt werden. Wir bitten um die Zusendung der Angebote in einem verschlossenen Umschlag mit Kenntlichmachung als Angebot für Gehölz, Garten- und Lagerfläche in Emskirchen. Der Freistaat Bayern behält sich vor, auch nicht frist- und formgerechte Angebote zu berücksichtigen.
Preisvorstellung
Verkauf gegen Höchstgebot.