Anmietgesuch: Geschäftszimmer im Gemeindegebiet Abenberg/Kammerstein
Immobiliengesuch des Freistaats Bayern
Angebote alsbald erbeten
Der Freistaat Bayern sucht für das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Roth-Weißenburg ein Geschäftszimmer im Gebiet der Gemeinden Abenberg oder Kammerstein zur Nutzung durch zwei Revierförster.
05.05.2025
Lage
Im Gemeindegebiet der Gemeinden Abenberg (91183) oder Kammerstein (91126)
Verkehrsanbindung
Gute Erreichbarkeit mit Kraftfahrzeugen
Raumart
Bürofläche
Fläche
ca. 24 m²
Ausstattung
- Abschließbares Bürozimmer zur Doppelbelegung (ca. 24 m²) zzgl. erforderliche Zuwegung/Flur und WC (ggf. zur gemeinschaftlichen Mitbenutzung)
- Internet-/Telefon-Anschluss
- Möglichkeit zur Anbringung eines Türschildes/Briefkastens
- Geeignetheit für Parteiverkehr
- Barrierefreie Erreichbarkeit wünschenswert
sonstige Anforderungen
Das Mietobjekt muss den gesetzlichen, öffentlich-rechtlichen und technischen Anforderungen entsprechen (Baurecht/Nutzungsgenehmigung, Brandschutz, Verkehrssicherheit etc.)
Unterlagen
Bitte reichen Sie folgende Unterlagen in digitaler Form (E-Mail) ein:
- Mietpreisvorstellung als (Brutto-)Endpreis (Option zur Umsatzsteuer ist nicht möglich!)
- Angaben zu den Nebenkosten
- Grundrissplan
- Informationen zum Gebäude (Baujahr, Ausstattung, Heizmedium, Energieausweis)
- Bilder des Objekts
Angebote teilbar?
Nein
gewünschter Mietbeginn
baldmöglichst/nach Vereinbarung
Mietdauer
5 Jahre zzgl. Verlängerungsoptionen
Hinweis
Die Optierung zur Umsatzsteuer ist nicht möglich! • Die Teilnahme wird nicht vergütet. Für Unterlagen, die vom Teilnehmer erbeten sind oder aus eigenen Stücken zur Verfügung gestellt werden, werden keine Kosten erstattet. • Bei Maklerangeboten wird darauf hingewiesen, dass der Freistaat Bayern bei Zustandekommen eines Mietvertrages keine Maklerprovision leistet. • Dies ist eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes. Der Freistaat Bayern ist nicht verpflichtet, aufgrund dieses Mietangebotes eine Anmietung durchzuführen. • Der Freistaat Bayern behält sich vor, auch nicht form- und fristgerechte Angebote zu berücksichtigen oder das Anmietgesuch zurückzunehmen. Eine Verpflichtung hierzu besteht nicht. • Insbesondere aus der Nichtberücksichtigung von Mietangeboten können keinerlei Ansprüche gegen die Immobilien Freistaat Bayern abgeleitet werden. • Von Interesse ist für den Freistaats Bayern, ob und in welchem Umfang bei den Miet- und Pachtobjekten erneuerbare Energien eingesetzt werden. • Untermietverhältnisse werden grundsätzlich nicht eingegangen. • Bitte beachten Sie das Hinweisblatt zur DSGVO