Anmietgesuch: Geschäftszimmer im Gemeindegebiet Abenberg/Kammerstein

Immobiliengesuch des Freistaats Bayern

Angebote alsbald erbeten

Der Freistaat Bayern sucht für das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Roth-Weißenburg ein Geschäftszimmer im Gebiet der Gemeinden Abenberg oder Kammerstein zur Nutzung durch zwei Revierförster.

05.05.2025

Lage

Im Gemeindegebiet der Gemeinden Abenberg (91183) oder Kammerstein (91126)

Verkehrsanbindung

Gute Erreichbarkeit mit Kraftfahrzeugen

Raumart

Bürofläche

Fläche

ca. 24 m²

Ausstattung

  • Abschließbares Bürozimmer zur Doppelbelegung (ca. 24 m²) zzgl. erforderliche Zuwegung/Flur und WC (ggf. zur gemeinschaftlichen Mitbenutzung)
  • Internet-/Telefon-Anschluss
  • Möglichkeit zur Anbringung eines Türschildes/Briefkastens
  • Geeignetheit für Parteiverkehr
  • Barrierefreie Erreichbarkeit wünschenswert

sonstige Anforderungen

Das Mietobjekt muss den gesetzlichen, öffentlich-rechtlichen und technischen  Anforderungen entsprechen (Baurecht/Nutzungsgenehmigung, Brandschutz, Verkehrssicherheit etc.) 

Unterlagen

Bitte reichen Sie folgende Unterlagen in digitaler Form (E-Mail) ein:

  • Mietpreisvorstellung als (Brutto-)Endpreis (Option zur Umsatzsteuer ist nicht möglich!)
  • Angaben zu den Nebenkosten
  • Grundrissplan
  • Informationen zum Gebäude (Baujahr, Ausstattung, Heizmedium, Energieausweis)
  • Bilder des Objekts

Angebote teilbar?

Nein

gewünschter Mietbeginn

baldmöglichst/nach Vereinbarung

Mietdauer

5 Jahre zzgl. Verlängerungsoptionen

Hinweis

Die Optierung zur Umsatzsteuer ist nicht möglich! • Die Teilnahme wird nicht vergütet. Für Unterlagen, die vom Teilnehmer erbeten sind oder aus eigenen Stücken zur Verfügung gestellt werden, werden keine Kosten erstattet. • Bei Maklerangeboten wird darauf hingewiesen, dass der Freistaat Bayern bei Zustandekommen eines Mietvertrages keine Maklerprovision leistet. • Dies ist eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes. Der Freistaat Bayern ist nicht verpflichtet, aufgrund dieses Mietangebotes eine Anmietung durchzuführen. • Der Freistaat Bayern behält sich vor, auch nicht form- und fristgerechte Angebote zu berücksichtigen oder das Anmietgesuch zurückzunehmen. Eine Verpflichtung hierzu besteht nicht. • Insbesondere aus der Nichtberücksichtigung von Mietangeboten können keinerlei Ansprüche gegen die Immobilien Freistaat Bayern abgeleitet werden. • Von Interesse ist für den Freistaats Bayern, ob und in welchem Umfang bei den Miet- und Pachtobjekten erneuerbare Energien eingesetzt werden. • Untermietverhältnisse werden grundsätzlich nicht eingegangen. • Bitte beachten Sie das Hinweisblatt zur DSGVO

Drucken