ehem. Gärtnerhäuschen mit Rotunde beim Schloss Dillingen, Vergabe im Erbbaurecht
Immobilienangebot des Freistaats Bayern
Verkauf
Termin zur Angebotsabgabe: 10.07.2026
Nähere Informationen finden Sie im Exposé (Downloadbereich).
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06.05.2026
Flurstück
444/2
Gemarkung
Dillingen
Lage
Dillingen an der Donau ist eine große Kreisstadt mit historischem Charme im bayerischen Regierungsbezirk Schwaben. Die Stadt liegt am Nordufer der Donau im Donauried. Etwa 15 km von Dillingen entfernt verläuft die Grenze zu Baden-Württemberg. Das Gärtnerhäuschen befindet sich unmittelbar beim Schloss Dillingen und ist durch den Schlossgarten zu erreichen. Geschäfte des täglichen Bedarfs sowie Schulen, Krankenhaus und Ärzte sind vorhanden.
Das Objekt ist über den Schlossgarten zu erreichen. PKWs können nicht direkt
am Grundstück abgestellt werden.
Verkehrsanbindung
PKW:
Dillingen ist verkehrstechnisch gut angebunden. Die Stadt ist durch die Bundesstraße 16 und durch die Staatstraße 2023 erreichbar. Die nahen Autobahnen A8 München-Stuttgart und A7 Würzburg-Kempten sind jeweils innerhalb von 20 Fahrminuten zu erreichen. Parkplätze sind beim Schloss ausgewiesen.
ÖPNV:
Der Bahnhof liegt ca. 1 km nördlich vom Gärtnerhäuschen entfernt und ist innerhalb von 15 Minuten zu Fuß zu erreichen. Die Hauptverkehrsknotenpunkte sind Ulm und Augsburg. Der Bahnhof Dillingen liegt auf der Strecke zwischen Günzburg und Donauwörth. Zudem gibt es einen Stadt- und Rufbus. Die nächstgelegene Bushaltestelle ist der Kasernplatz und innerhalb von 5 Minuten zu erreichen.
Grundstückgröße
ca. 179 m²
Planungs- und Baurecht
Im rechtswirksamen Flächennutzungsplan ist das Flurstück derzeit als Grünfläche mit Zweckbestimmung ausgewiesen. Es besteht folgender Bebauungsplan: B-Plan „Innenstadt Dillingen“, Nr. 610 485. Angaben zur zukünftigen Nutzung sind eigenverantwortlich bei den zuständigen Behörden einzuholen. Es wird explizit auf die Ausführungen zum Denkmalschutz verwiesen.
Nutzung
Leerstand
Erschließung
vollerschlossen
Baujahr
1750
Denkmalschutz
Ja
Sonstiges
Das Grundstück wird als Erbbaurecht nach dem Erbbaurechtsgesetz (ErbbauRG) mit einer Laufzeit von 60 Jahren ausgeschrieben. Die Bestellung des Erbbaurechts bezieht sich auf das ehem. Gärtnerhäuschen beim Schloss Dillingen, FlNr. 444/2 der Gemarkung Dillingen. Das Flurstück ist komplett mit dem Gebäude bebaut. Es sind keine Außenanlage oder Grünflächen bei der Vergabe des Erbbaurechts eingeschlossen.
Das Gebäude ist ein Baudenkmal (Aktennummer D-7-73-125-236) gem. Art. 1 Abs. 1 und 2 des Bayerischen Denkmalschutzes. Vor Sanierung ist eine Abstimmung mit der Unteren Denkmalschutzbehörde erforderlich.
Es wird ein Geh- und Fahrtrecht für den zukünftigen Erbbaurechtsnehmer im Bereich des Schlossgartens im Grundbuch eingetragen.
Der Schlossgarten ist öffentlich zugänglich. Es finden regelmäßig Veranstaltungen seitens der Stadt statt.
Hinweis zur Vergabe
Veräußerung zum Höchstgebot. Diese Seite ist eine Aufforderung zur Abgabe von Angeboten. Der Freistaat Bayern ist nicht verpflichtet, dem höchsten oder irgendeinem Gebot eine Zusage zu erteilen. Irrtum und Zwischenverkauf sind vorbehalten. Vorsorglich wird darauf hingewiesen, dass seitens des Freistaates Bayern als Verkäufer im Erfolgsfall keine Maklerprovision entrichtet und im Falle des Verkaufs keine Auskünfte über den Erwerber erteilt werden. Wir bitten um die Zusendung der Angebote in einem verschlossenen Umschlag mit Kenntlichmachung als "Gebot Erbbaurecht Gärtnerhäuschen Dillingen" . Der Freistaat Bayern behält sich vor, auch nicht frist- und formgerechte Angebote zu berücksichtigen.
Angaben zum Energieausweis
Energieausweis nicht erforderlich
Begründung: Baudenkmal
Energiedaten laut Energieausweis nach § 87 GEG


