Denkmalgeschütztes Kasernengebäude im Erbbaurecht in Augsburg
Immobilienangebot des Freistaats Bayern
Verkauf
Termin zur Angebotsangabe: Frist verlängert bis 6.10.2023
Nähere Informationen finden Sie im Exposé (Downloadbereich).
09.05.2023
Flurstück
5070
Gemarkung
Augsburg
Lage
Das im Erbbaurecht zu vergebende Anwesen befindet sich im sogenannten Antonsviertel in Augsburg. Das Stadtzentrum und der Hauptbahnhof sind Luftlinie jeweils etwa 1,2 Kilometer nördlich der Liegenschaft gelegen.
In unmittelbarer Umgebung befinden sich unter anderem ein Gymnasium sowie zahlreiche Restaurants. Einkaufsmöglichkeiten für den täglichen Bedarf sind fußläufig erreichbar.
Ebenso in fußläufiger Entfernung befindet sich der Wittelsbacher Park und das direkt am Park neben dem Hotelturm („Maiskolben“) gelegene Kongresszentrum „Kongress am Park“.
Verkehrsanbindung
Das Anwesen ist gut mit öffentlichen Verkehrsmitteln erreichbar. Die Straßenbahnhaltestelle der Linie 1 mit direkter Anbindung zu Stadtmitte (Königplatz) und auch Richtung Hauptbahnhof ist fußläufig in ca. 3 Minuten erreichbar.
Fußläufig ist der Augsburger Hauptbahnhof in ca. 20 Minuten erreichbar.
Über die Bundesstraßen B 2, B 17 und B 300 sowie zwei Anschlussstellen an die
A 8 ist Augsburg gut an das überregionale Straßennetz angebunden.
Sowohl der Munich Airport als auch der Allgäu Airport Memmingen sind mit dem Auto in ca. 1 Stunde erreichbar.
Grundstückgröße
ca. 3.000 m²
Bebauung
Denkmalgeschütztes ehemaliges Kasernengebäude
Planungs- und Baurecht
Flächennutzungsplan: derzeit Gemeinbedarfsfläche mit Zweckbestimmung Sicherheit und Verwaltung. Keine planungsrechtlichen Festsetzungen im Sinne des § 30 BauGB, kein Bebauungsplan. Die Zulässigkeit des Vorhabens regelt sich nach § 34 BauGB.
Nutzung
leer stehend
Erschließung
vollerschlossen
Baujahr
ca. 1867
Denkmalschutz
Ja
Sonstiges
Es ist eine Grundstücksteilung nach § 19 BauGB geplant. Je nach Nutzungskonzept des zukünftigen Erbbaurechtsnehmers und einer entsprechenden planungsrechtlichen Einordnung der Stadt sind unterschiedliche Abstandsflächen einzuhalten. Dies ist nach erster Prüfung bei dem angedachten Grundstückszuschnitt für eine Kerngebietsnutzung sichergestellt. Die Prüfung und die damit verbundene Klärung mit der Stadt ist Sache des künftigen Erbbauberechtigten.
Angaben zur zukünftigen Nutzung sind eigenverantwortlich bei den zuständigen Behörden einzuholen.
Hinweis zur Vergabe
Vergabe zum Höchstgebot. Diese Seite ist eine Aufforderung zur Abgabe von Angeboten. Der Freistaat Bayern ist nicht verpflichtet, dem höchsten oder irgendeinem Gebot eine Zusage zu erteilen. Irrtum und Zwischenvergabe sind vorbehalten. Vorsorglich wird darauf hingewiesen, dass seitens des Freistaates Bayern als Erbbaurechtsgeber im Erfolgsfall keine Maklerprovision entrichtet und im Falle des Vergabe keine Auskünfte über den Erbbaurechtsnehmer erteilt werden. Wir bitten um die Zusendung der Angebote in einem verschlossenen Umschlag mit Kenntlichmachung als Angebot für
"Denkmalgeschütztes Kasernengebäude, 86159 Augsburg, Calmbergstraße 2 a".
Der Freistaat Bayern behält sich vor, auch nicht frist- und formgerechte Angebote zu berücksichtigen.
Angaben zum Energieausweis
Energieausweis nicht erforderlich
Begründung: Baudenkmal
Energiedaten laut Energieausweis nach § 16a EnEV