Landwirtschaftsfläche/Waldfläche in 91247 Vorra
Immobilienangebot des Freistaats Bayern
Nachlassimmobilie
Schriftliche Gebote werden bis zum 30.11.2025 erbeten.
Nähere Informationen finden Sie im Exposé (Downloadbereich).
22.10.2025
Flurstück
1817, 1818, 1819
Gemarkung
Vorra
Lage
Das Grundstück befindet sich ca. 150 m südlich von Vorra. Vorra befindet sich ca. 16 km östlich von Lauf a. d. Pegnitz. Im Süden des Grundstücks angrenzend befindet sich das Fauna-Flora-Habitat-Gebiet „Traufhänge der Hersbrucker Alb“.
Verkehrsanbindung
Das Grundstück ist über zwei Wirtschaftswege von Vorra ausgehend zu erreichen.
Über die Staatsstraße St2162 besteht Anbindung in Richtung Norden nach Velden (ca. 10,5 km) und nach Hersbruck im Südwesten (ca. 11 km). Von dort besteht über die B14 Anschluss nach Lauf a. d. Pegnitz und an die A9.
Entfernungen:
Lauf a. d. Pegnitz ca. 22 km
Sulzbach-Rosenberg ca. 30 km
Nürnberg (Hbf.) ca. 42 km
Grundstückgröße
ca. 3370 m²
Bebauung
kleines, älteres Haus
Planungs- und Baurecht
Das Grundstück ist im Flächennutzungsplan der Gemeinde Vorra als Landwirtschafts- bzw. Grünlandnutzung (FlNrn. 1818 und 1819) sowie als Waldfläche (FlNr. 1817) dargestellt. Planungsrechtlich ist das Grundstück nach § 35 BauGB – Bauen im Außenbereich – zu beurteilen.
Erschließung
unerschlossen
Baujahr
geschätzt 1950
Denkmalschutz
Nein
Sonstiges
Auf dem eingezäunten Grundstück befindet sich ein kleines älteres Haus (Baujahr unbekannt) sowie mehrere kleine Verschläge und ein Wohnwagen. Eine Baugenehmigung liegt nach Auskunft der zuständigen Behörden nicht vor. Der Käufer hat in eigener Verantwortung und auf eigene Kosten eine nachträgliche Genehmigung beim zuständigen Amt zu beantragen, sofern eine Weiternutzung angestrebt wird. Im Falle einer Nicht-Genehmigung ist mit einer Beseitigung der baulichen Anlagen zu rechnen. Die Kosten hierfür trägt der Käufer.
Das Grundstück befindet sich
- im Landschaftsschutzgebiet „LSG Nördlicher Jura“, LSG-00543.01 und
- im Naturpark „Fränkische Schweiz – Veldensteiner Forst“, NP-00009
- und ist Teil einer Jagdpacht
Das Grundstück wird verkauft wie es steht und liegt, das heißt für Zustand und Nutzbarkeit wird keine Gewähr übernommen.
Die Einholung von erforderlichen Genehmigungen für wie auch immer geartete Nutzungen des Kaufgegenstandes ist alleinige Sache des Erwerbers.
Der Verkäufer haftet nur für ungehinderten Besitz- und Eigentumsübergang. Der Verkäufer haftet nicht für Sach- oder Rechtsmängel jeglicher Art und übernimmt keine Haftung für schädliche Bodenveränderungen i. S. des § 2 Abs. 3 BBodSchG und/oder Altlasten im Sinne des § 2 Abs. 5 BBodSchG auf dem Vertragsgrundstück. Solche sind dem Verkäufer jedoch nicht bekannt.
Sämtliche mit der Urkunde und Ihrem Vollzug zusammenhängenden Kosten, Gebühren, Auslagen und die anfallenden Steuern trägt der Käufer.
Hinweis zur Vergabe
Veräußerung zum Höchstgebot. Diese Seite ist eine Aufforderung zur Abgabe von Geboten. Der Freistaat Bayern ist nicht verpflichtet, dem höchsten oder irgendeinem Gebot eine Zusage zu erteilen. Irrtum und Zwischenverkauf sind vorbehalten. Vorsorglich wird darauf hingewiesen, dass seitens des Freistaates Bayern als Verkäufer im Erfolgsfall keine Maklerprovision entrichtet und im Falle des Verkaufs keine Auskünfte über den Erwerber erteilt werden. Wir bitten um die Zusendung der Gebote in einem verschlossenen Umschlag mit Kenntlichmachung als Gebot für Landwirtschaftliche Fläche/Waldfläche in 91247 Vorra. Der Freistaat Bayern behält sich vor, auch nicht frist- und formgerechte Gebote zu berücksichtigen.
Preisvorstellung
Verkauf gegen Gebot.
Angaben zum Energieausweis
Art: Energiebedarfsausweis
Gebäudeart:
Wohngebäude
Baujahr: 1950
Energieeffizienzklasse: H
Energiebedarf: 674.2 kWh/(m²a)
Energieträger: Heizöl EL
Gültig bis: 08-2035
Ausstelldatum: 2025-08-15
Energiedaten laut Energieausweis nach § 87 GEG

