Landwirtschaftliche Nutzfläche FlNr. 1306/5 Gem. Riggerding
Immobilienangebot des Freistaats Bayern
Nachlassimmobilie
Termin zur Angebotsabgabe: 02.12.2025
Nähere Informationen finden Sie im Exposé (Downloadbereich).
28.10.2025
Flurstück
1306/5
Gemarkung
Riggerding
Lage
Riggerding liegt im vorderen Bereich des bayerischen Walds und ist ein kleiner Ortsteil des Marktes Schöllnach im Landkreis Deggendorf. Der Standort vereint durch die ländliche Umgebung Lebensqualität und Erholung mit einer ausgezeichneten Anbindung an die umliegenden Ortschaften.
Verkehrsanbindung
Riggerding ist verkehrsgünstig an die B533 angebunden, wodurch die umliegenden Orte Schöllnach, Deggendorf und Passau in kurzer Fahrzeit erreichbar sind. Über die nahegelegene A3 besteht zudem eine schnelle Verbindung in Richtung Regensburg sowie in das österreichische Grenzgebiet.
Grundstückgröße
ca. 3.177 m²
Bebauung
keine Bebauung möglich
Planungs- und Baurecht
Das Grundstück ist im Flächennutzungsplan der Marktgemeinde als landwirtschaftliche Nutzfläche dargestellt. Im Landschaftsplan ist die Grundstücksfläche als Wuchsort seltener Pflanzenarten abgebildet, weshalb Artenschutzmaßnahmen durchzuführen sind. Die Grundstücksfläche liegt im Geltungsbereich des Landschaftsschutzgebietes Bayerischer Wald sowie im FFH-Gebiet (Wiesengebiete und Wälder um den Brotjackelriegel und um Schöllnach). Bei der Grundstücksfläche handelt es sich um eine sehr wertvolle Fläche für Natur und Landschaft. Eine Bebauung ist in diesem Bereich planungsrechtlich nicht zulässig und eine anderweitige Nutzung, z.B. als Ausgleichsfläche, ist bezüglich der bereits wertvollen Fläche nicht vorstellbar.
Erschließung
unerschlossen
Sonstiges
Das Grundstück grenzt an die Staatsstraße St 2124 an. Damit ist die Anbindung an das öffentliche Verkehrsnetz sichergestellt.
Hinweis zur Vergabe
Veräußerung zum Höchstgebot. Diese Seite ist eine Aufforderung zur Abgabe von Angeboten. Der Freistaat Bayern ist nicht verpflichtet, dem höchsten oder irgendeinem Gebot eine Zusage zu erteilen. Irrtum und Zwischenverkauf sind vorbehalten. Vorsorglich wird darauf hingewiesen, dass seitens des Freistaates Bayern als Verkäufer im Erfolgsfall keine Maklerprovision entrichtet und im Falle des Verkaufs keine Auskünfte über den Erwerber erteilt werden. Wir bitten um die Zusendung der Angebote in einem verschlossenen Umschlag mit Kenntlichmachung als Angebot für Landwirtschaftliche Nutzfläche FlNr. 1306/5 Gem. Riggerding. Der Freistaat Bayern behält sich vor, auch nicht frist- und formgerechte Angebote zu berücksichtigen.

