Anmietgesuch für das Finanzamt Lohr am Main

Immobiliengesuch des Freistaats Bayern

Angebote alsbald erbeten

03.03.2023

Lohr am Main

Lage

Stadtgebiet von Lohr am Main; eine räumliche Nähe zum bestehenden Finanzamtsgebäude Rexrothstraße 14, 97816 Lohr am Main, wäre wünschenswert.

Verkehrsanbindung

Eine gute Anbindung an öffentliche Verkehrsmittel soll gewährleistet sein.

Raumart

Büroräume zzgl. Nebenflächen und Sanitärräume

Fläche

ca. 809 m² m²

Ausstattung

vgl. Exposé

sonstige Anforderungen

vgl. Exposé

Unterlagen

Benennung konkreter Objekte, die für eine Anmietung angeboten werden könnten, möglichst auch mit visueller Darstellung und Lageplan

Baubeschreibung

Flächenzusammenstellung

Grundrissübersicht

Erläuterungen zur Realisierbarkeit der gestellten Anforderungen

Angaben zu Mietpreis und Betriebskosten

Vorstellungen zu Bauunterhalts- und Herrichtungsregelungen

Angaben zum Energiestandard

Energieausweis

Angebote teilbar?

Nein

gewünschter Mietbeginn

baldmöglichst

Mietdauer

7-10 Jahre

Hinweis

Dies ist eine Aufforderung zur Abgabe von Angeboten. Der Freistaat Bayern ist nicht verpflichtet aufgrund dieses Mietgesuchs eine Anmietung durchzuführen. Anfallende Kosten werden vom Freistaat Bayern nicht übernommen. Bei Zustandekommen eines Mietvertrages leistet der Freistaat Bayern keine Vermittlungsprovision. Insbesondere stellt dieses Anmietgesuch keinen Maklerauftrag dar. Der Freistaat Bayern behält sich vor, auch nicht form- und fristgerechte Angebote zu berücksichtigen oder das Anmietangebot zurückzunehmen. Eine Verpflichtung hierzu besteht nicht. Insbesondere aus der Nichtberücksichtigung von Mietangeboten können keinerlei Ansprüche gegen die Immobilien Freistaat Bayern abgeleitet werden. Gemäß § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 EEWärmeG wird die Immobilien Freistaat Bayern vorrangig Gebäude bzw. Gebäudeflächen für den Freistaat Bayern anmieten, die bereits die Vorgaben der § 3 Abs. 2 i.V.m. §§ 5a, 6 EEWärmeG erfüllen, oder spätestens zum Zeitpunkt des beabsichtigten Nutzungsbeginns erfüllen werden. (vgl. beiliegendes Hinweisblatt)

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