Gemeinschaftsunterkünfte für ukrainische Flüchtlinge in Mittelfranken
Immobiliengesuch des Freistaats Bayern
Angebote alsbald erbeten
Die Regierung von Mittelfranken sucht Bestandsgebäude in Mittelfranken zur Nutzung als Gemeinschaftsunterkünfte für die Unterbringung von ukrainischen Flüchtlingen.
22.03.2022
Lage
Mittelfranken, Kommunen mit guter Infrastruktur vor Ort (insbesondere Anbindung an den öffentlichen Personennahverkehr, Einkaufsmöglichkeiten, Schulen, Kindertagesstätten und medizinische Versorgung).
Verkehrsanbindung
Gute Anbindung an den öffentlichen Personennahverkehr.
Raumart
Möglichst Wohngebäude mit abgeschlossenen Wohneinheiten (Wohnungscharakter).
Alternativ Gebäude, die sich für die Einrichtung von Gemeinschaftsunterkünften eignen und in welchen insbesondere folgende Räumlichkeiten geschaffen werden können: Wohnbereiche, Sanitärbereiche, Gemeinschaftsküchen, Gemeinschaftsräume und ggf. Außenanlagen zur Freizeitgestaltung, Funktionsräume (für Waschmaschinen, Trockner), Lager-/Abstellräume (für u. a. Fahrräder, Kinderwägen), Büroräume für Hausmeister sowie Beratung.
Ausstattung
Eine einfache Ausstattung ist ausreichend (unmöbliert).
Das Mietobjekt muss mit einer Zentralheizung, einer SAT-Anlage, Telefonanschlüssen und einem ausreichenden Internetzugang ausgestattet sein.
sonstige Anforderungen
Die Fläche des Mietobjekts soll Platz für mindestens 50 Personen bieten. Der Raumbedarf kann auch in verschiedenen benachbarten Gebäuden gedeckt werden, sofern eine Gesamtkapazität von mindestens 50 Personen erreicht wird.
Das Mietobjekt muss zu Mietbeginn bezugsfertig hergestellt sein sowie den gesetzlichen, öffentlich-rechtlichen und technischen Anforderungen entsprechen (Baurecht/Nutzungsgenehmigung, Brandschutz, Verkehrssicherheit etc.).
Die Wohnräume sollen möglichst zumindest teilweise barrierefrei zu erreichen sein.
Unterlagen
Die Angebote sollen schriftlich, unter Benennung konkreter Objekte, inklusive folgender Unterlagen erfolgen:
- Grundrisspläne
- Lageplan
- Flächenaufstellung
- Mietzins- und Betriebskostenvorstellung des Vermieters
- Energieausweis und Angaben zum Heizmedium
Es wird gebeten, nur Angebote einzureichen, die den Anforderungen entsprechen.
Alle Preis- bzw. Kostenangaben müssen dabei Endpreise (brutto) sein, da eine Optierung zur Umsatzsteuer nicht möglich ist.
Es wird darauf hingewiesen, dass seitens des Freistaates Bayern keine Maklerprovision sowie keine Planungs- und Umbaukosten übernommen werden können. Dies ist eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes. Der Freistaat Bayern ist nicht verpflichtet, aufgrund dieses Mietangebotes eine Anmietung durchzuführen. Die Teilnahme wird nicht vergütet. Für Unterlagen, die vom Teilnehmer erbeten sind oder aus eigenen Stücken zur Verfügung gestellt werden, werden keine Kosten erstattet. Der Freistaat Bayern behält sich vor, auch nicht form- und fristgerechte Angebote zu berücksichtigen, den Bedarf andernorts oder anderweitig zu decken oder das Anmietgesuch zurückzunehmen. Eine Verpflichtung hierzu besteht jedoch nicht. Insbesondere aus der Nichtberücksichtigung von Mietangeboten können keinerlei Ansprüche abgeleitet werden.
Angebote teilbar?
Ja
gewünschter Mietbeginn
baldmöglichst
Mietdauer
nach Vereinbarung