Anmietgesuch für Lagerflächen in Coburg
Immobiliengesuch des Freistaats Bayern
Angebote baldmöglichst erbeten.
Die Coburger Landesstiftung benötigt für das Naturkunde-Museum Coburg und für die Kunstsammlungen der Veste Coburg Lagerflächen von ca. 500 – 1000 m² in Coburg bzw. nächster Umgebung. Weitere Informationen sind im Exposé enthaltem (siehe Download-Bereich links).
03.02.2022
Lage
Coburg oder im Umkreis von max. 30 km.
Verkehrsanbindung
befestigte Straßen
Raumart
Lagerflächen. Auch teilbar auf verschiedene Objekte, jedoch alles auf einer Ebene.
Fläche
ca. 500 - 1000 m²
Ausstattung
Das Objekt sollte barrierefrei zu erreichen sein bzw. über eine Rampe oder einen Lastenaufzug verfügen. Es sollte möglich sein, mit einem größeren Fahrzeug vorzufahren, um Exponate anliefern zu können.
Das Objekt muss nicht beheizbar sein.
Unterlagen
· Angebote per Mail mit max. 10 MB Größe
· keine Internet-Links
· Benennung konkreter Objekte, möglichst mit visueller Darstellung
· Grundrisse (insbesondere mit Darstellung der Zugangssituation)
· Flächenzusammenstellung
· Erläuterungen zur Realisierbarkeit der gestellten Anforderungen
· Angebot zu Mietpreis und Betriebskosten
Angebote teilbar?
Ja
gewünschter Mietbeginn
baldmöglichst
Mietdauer
10 Jahre mit der Option zur Verlängerung
Hinweis
Alle Preis- bzw. Kostenangaben müssen dabei Endpreise (brutto) sein, da eine Optierung zur Umsatzsteuer nicht möglich ist. Es wird darauf hingewiesen, dass seitens des Freistaates Bayern keine Maklerprovision sowie keine Planungs- und Umbaukosten übernommen werden können. Dies ist eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes. Der Freistaat Bayern ist nicht verpflichtet, aufgrund dieses Mietangebotes eine Anmietung durchzuführen. Die Teilnahme wird nicht vergütet. Für Unterlagen, die vom Teilnehmer erbeten sind oder aus eigenen Stücken zur Verfügung gestellt werden, werden keine Kosten erstattet. Der Freistaat Bayern behält sich vor, auch nicht form- und fristgerechte Angebote zu berücksichtigen, den Bedarf andernorts oder anderweitig zu decken oder das Anmietgesuch zurückzunehmen. Eine Verpflichtung hierzu besteht jedoch nicht. Insbesondere aus der Nichtberücksichtigung von Mietangeboten können keinerlei Ansprüche abgeleitet werden.