Anmietgesuch für eine Gemeinschaftsunterkunft – Stadt und Landkreis Forchheim und Landkreis Bamberg
Immobiliengesuch des Freistaats Bayern
Angebote baldmöglichst erbeten.
Der Freistaat Bayern sucht in Stadt und Landkreis Forchheim und Landkreis Bamberg eine Gemeinschaftsunterkunft zur Unterbringung von Geflüchteten / Asylbewerbern. Detaillierte Informationen sind bitte dem Exposé (siehe Download-Bereich) zu entnehmen.
12.01.2022
Lage
Stadt oder Landkreis Forchheim, Landkreis Bamberg
Verkehrsanbindung
Anbindung an öffentliche Verkehrsmittel (Busanbindung).
Raumart
Gemeinschaftsunterkunft
Fläche
ca. Siehe Exposé. m²
Ausstattung
Es sollten in dem Objekt ca. 50 - 60 Personen untergebracht werden können, mit einer Wohnfläche von 7 - 9 qm pro Person, zzgl. Bäder und Küchen. Als Mindestbelegung sollten ca. 30 Personen untergebracht werden können.
sonstige Anforderungen
Die Infrastruktur vor Ort sollte Busanbindung, Arzt und Einkaufsmöglichkeiten in fußläufiger Entfernung umfassen.
Unterlagen
Angebote per Mail mit max. 10 MB Größe
keine Internet-Links
Benennung konkreter Objekte, möglichst mit visueller Darstellung
Grundrisse (insbesondere mit Darstellung der Zugangssituation)
Flächenzusammenstellung
Erläuterungen zur Realisierbarkeit der gestellten Anforderungen
Angebot zu Mietpreis und Betriebskosten
Energieausweis
Angebote teilbar?
Nein
gewünschter Mietbeginn
baldmöglichst
Mietdauer
5 Jahre
Hinweis
- Die Optierung zur Umsatzsteuer ist nicht möglich!
- Die Teilnahme wird nicht vergütet. Für Unterlagen, die vom Teilnehmer erbeten sind oder aus eigenen Stücken zur Verfügung gestellt werden, werden keine Kosten erstattet.
- Bei Maklerangeboten wird darauf hingewiesen, dass der Freistaat Bayern bei Zustandekommen eines Mietvertrages keine Maklerprovision leistet.
- Dies ist eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes. Der Freistaat Bayern ist nicht verpflichtet, aufgrund dieses Mietangebotes eine Anmietung durchzuführen.
- Der Freistaat Bayern behält sich vor, auch nicht form- und fristgerechte Angebote zu berücksichtigen oder das Anmietgesuch zurückzunehmen. Eine Verpflichtung hierzu besteht nicht.
- Insbesondere aus der Nichtberücksichtigung von Mietangeboten können keinerlei Ansprüche gegen die Immobilien Freistaat Bayern abgeleitet werden.
- Von Interesse ist für den Freistaats Bayern, ob und in welchem Umfang bei den Miet- und Pachtobjekten erneuerbare Energien eingesetzt werden.